Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
EIBER d.o.o.
Partizanska 4/1
52440 Porec/Kroatien
Handelsregister: MBS 040285574
Registergericht: Handelsgericht Pazin / Kroatien
Vertreten durch die Geschäftsführerin: Heike Schmieding-Eiber
Kontakt
Telefon: +49 (179) 1130025
Telefax: +49 (32) 226450105
E-Mail: mail@villa-akazija.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
OIB HR 15852699779
StreitschlichtungDie Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftung für InhalteAls Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den
allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht
verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu
forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von
Informationen nach den allgemeinen
Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der
Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden
Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für LinksUnser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben.
Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der
verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten
Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte
waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch
ohne konkrete Anhaltspunkte einer
Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links
umgehend entfernen.
UrheberrechtDie durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen
Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der
Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.
Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter
beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine
Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei
Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Vermietung des Ferienhauses Villa Akazija, Buzet, Istrien
§ 1 Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhauses Villa Akazija zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters (EIBER d.o.o) . Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses sowie dessen Nutzung zu anderen als Wohnzwecken sind nicht gestattet.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher schriftlich vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage online ein oder per Mail an mail@villa-akazija.com oder rufen uns an.
Können wir Ihnen die Villa Akazija in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung der gebuchten Ferienwohnung sowie die Rechnung (Buchungsbestätigung). Die Reservierung für die Villa ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §3) rechtskräftig.
§ 3 Zahlungsbedingungen
(1) Die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf unser Konto in Kroatien zu überweisen. Die Buchungsbestätigung wird hinfällig, wenn der Geldeingang der Anzahlung auf das eiber d.o.o.-Konto nicht innerhalb von 7 Tagen erfolgt ist. Die Restzahlung ist bis spätestens 6 Wochen vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt.
(2) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 10,00 Euro an uns zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
(3) Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung.
§ 4 An- und Abreise/Kaution
(1) Am Anreisetag steht die Villa Akazija ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Informationen bzgl. der Schlüsselübergabe erhalten Sie ca. 1 Woche vor Anreise von uns per E-Mail. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Villa ausnahmsweise nicht pünktlich um 16:00 Uhr bezogen werden kann.
(2) Bei Ankunft ist eine Kaution i.H.v. 500 € in bar zu hinterlegen.
(3) Am Abreisetag ist die Villa bis 10:00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen. Das Haus ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen, d.h. Geschirre etc. sind in die Spülmaschine einzuräumen und diese einzuschalten. Alle Mülleimer müssen entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein. Grill, Backofen und Mikrowelle müssen sauber übergeben werden. Bei Nichtbeachtung werden pauschal 150 € von der Kaution einbehalten.
§ 5 Übergabe/Schäden
(1) Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, sind der Vermieter bzw. seine Vertreter vor Ort hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für die von ihm und seinen Mitreisenden verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar (z.B. kaputtes Geschirr), Schäden am Fußboden oder am Mobiliar drinnen ebenso wie draußen. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Bei Verlust des Haus- und/oder Gartentorschlüssels durch den Mieter müssen alle Schlösser und Schlüssel vom Vermieter gewechselt werden. Dies wird dem Mieter pauschal mit 200 € in Rechnung gestellt.
(2) Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Villa, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung seitens des Mieters bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung unaufgefordert mitzuteilen.
§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Villa Akazija nicht gestattet. Werden dennoch Tiere untergebracht, kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 Euro in Rechnung stellen.
§ 7 Aufenthalt
(1) Die Villa Akazija darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
(2) Eine Untervermietung und Überlassung des Ferienhauses an Dritte ist nicht erlaubt.
(3) Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.
(4) Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Villa Akazija einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
(5) Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
§ 8 Reiserücktritt durch den Mieter
(1) Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen sind die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist. Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie folgt:
Ersatzanspruch des Vermieters bei einem Rücktritt:
– Stornierung bis 75 Tage vor Mietbeginn: die volle Anzahlung, d.h. 30%
– Stornierung ab 74. bis 45. Tag vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
– Stornierung ab 44. bis 30. Tag vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
– Stornierung ab 29. Tag vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises.
(2) Ein Rücktritt vom Mietvertrag gilt nur mit schriftlicher Erklärung! Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter.
(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.
(4) Erfolgt keine Kündigung und der Mieter reist nicht an, gelten die
gleiche Bedingungen. Es ist empfehlenswert eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.
§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
(1) Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände oder nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Es besteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
(2) Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises.
§10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, TV-Empfang oder W-LAN sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen und berechtigen auch nicht zu einer Mietminderung.
§11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
§11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter und allen gemeldeten mitreisenden Personen für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, weiteren Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
§11.2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
§11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
§11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Insbesondere wird er bzw. seine Mitreisenden:
- Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter unverzüglich auf diesen Umstand hin.
§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet..
(2) Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienhauses Fenster und Türen zu schließen.
(3) Bei Betrieb der Klimaanlage sind Fenster und Türen ebenfalls geschlossen zu halten!
(4) Das Terrassensonnensegel ist grundsätzlich bei Verlassen des Hauses und nachts vollständig einzurollen. Es darf nur bei windarmen Wetterlagen in Anwesenheit der Gäste ausgerollt werden. Bei tatsächlichen oder prognostizierten Wetterlagen mit Windstärken über 4 Beaufort (entspricht 29 km/h) oder bei drohendem Gewitter muss das Segel komplett eingerollt werden.
(5) Alle Sonnenschirme sind grundsätzlich geschlossen zu halten. Nur bei stabilem Wetter dürfen sie unter Aufsicht geöffnet sein.
(6) Im Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur draußen erlaubt, Zigarettenkippen sind einzusammeln und zu entsorgen..
(7) Die Benutzung des Pools ist für Kinder nur unter Aufsicht der Eltern gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr. Auf keinen Fall darf in den Pool uriniert werden. Eltern haften für Ihre Kinder.
(8) Der Vermieter bzw. seine Erfüllungsgehilfen haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
(9) Aus technischen Gründen muss einmal pro Woche ein Service durch den Pooltechniker am Pool und dem Pooltechnikraum erfolgen. Er muss dafür den Terrassenbereich der Villa Akazija betreten.
§13 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Überweisung der Anzahlung akzeptiert
§14. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 15 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Amtsgericht München zuständig.